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   OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91 (https://dejure.org/1992,7066)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.01.1992 - 3 L 197/91 (https://dejure.org/1992,7066)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 3 L 197/91 (https://dejure.org/1992,7066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstliche Beurteilung - Befangenheit des Beurteilenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstherr; Dienstliche Beurteilung; Lehrer; Versetzung; Befangenheit

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 365/89
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Ein solcher Verstoß liegt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat teilt, nicht schon vor, wenn gegen den Beurteiler die Besorgnis der Befangenheit besteht, sondern erst, wenn er tatsächlich befangen ist (vgl. Urteil vom 12.03.1987 BVerwG 2 C 36.86 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 10).

    Vielmehr bringen die ständige dienstliche Zusammenarbeit und die Führungsaufgaben des Vorgesetzten naturgemäß die Möglichkeit von Konflikten mit sich; in diesem Rahmen lassen auch gelegentliche erregte oder sonst emotional gefärbte Reaktionen des Vorgesetzten grundsätzlich noch keine Rückschlüsse auf seine Befangenheit zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Darüber hinaus ist es gerade die von der Rechtsordnung dem Dienstherrn anvertraute Aufgabe, aus der unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen, die sich in bezug auf den zu beurteilenden Beamten im Laufe eines Beurteilungszeitraums ergeben, von vornherein gemäß den in eigener Verantwortung bestimmten Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn und den aufgestellten Wertmaßstäben diejenigen Einzeleindrücke und -beobachtungen auszuwählen, die nach seiner Auffassung für die obliegende wertende Stellungnahme zu den Beurteilungsmerkmalen Gewicht und Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.05.1991 2 A 4.90 und vom 26.06.1980 2 C 37.78 BVerwG 60, 245).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Darüber hinaus ist es gerade die von der Rechtsordnung dem Dienstherrn anvertraute Aufgabe, aus der unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen, die sich in bezug auf den zu beurteilenden Beamten im Laufe eines Beurteilungszeitraums ergeben, von vornherein gemäß den in eigener Verantwortung bestimmten Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn und den aufgestellten Wertmaßstäben diejenigen Einzeleindrücke und -beobachtungen auszuwählen, die nach seiner Auffassung für die obliegende wertende Stellungnahme zu den Beurteilungsmerkmalen Gewicht und Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.05.1991 2 A 4.90 und vom 26.06.1980 2 C 37.78 BVerwG 60, 245).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber dieser Beurteilungsermächtigung darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 2 A 5.89 und vom 27.10.1988 2 A 2.87 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 13.85

    Beamtenrecht - Beurteilung - Lehrer - Unterrichtsbesichtigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Da weder die vorgenannten Vorschriften noch die des § 106 Abs. 2 LBG Regelungen über die Zuständigkeit des Beurteilers enthalten, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat teilt, die Zuständigkeitsbestimmung durch den Dienstherrn zu erfolgen (vgl. Urteil vom 17.04.1986 2 C 13.85 Buchholz 237.90 § 106 LBG Nr. 2).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 26.84

    Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Personalentscheidungen des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Das Bedürfnis, einen Beamten zu beurteilen, ist nur dann als erledigt anzusehen, wenn der Zweck der Beurteilung, nämlich als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen des Dienstherrn zu dienen, weggefallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.08.1986 2 C 26.84 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 9).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 5.89

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Gesamtnote -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber dieser Beurteilungsermächtigung darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 2 A 5.89 und vom 27.10.1988 2 A 2.87 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90

    Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
    Darüber hinaus ist es gerade die von der Rechtsordnung dem Dienstherrn anvertraute Aufgabe, aus der unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen, die sich in bezug auf den zu beurteilenden Beamten im Laufe eines Beurteilungszeitraums ergeben, von vornherein gemäß den in eigener Verantwortung bestimmten Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn und den aufgestellten Wertmaßstäben diejenigen Einzeleindrücke und -beobachtungen auszuwählen, die nach seiner Auffassung für die obliegende wertende Stellungnahme zu den Beurteilungsmerkmalen Gewicht und Aussagekraft besitzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.05.1991 2 A 4.90 und vom 26.06.1980 2 C 37.78 BVerwG 60, 245).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2015 - 2 U 28/14

    Amtshaftungsanspruch: Schadensminderungspflicht bei Mobbing durch

    Soweit über eine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht im Zivilrechtsweg mit zu entscheiden ist (§ 17 Abs. 2 Satz 1 GVG), ist ein entsprechender Antrag an die Behörde erforderlich; insofern handelt es sich um eine - nicht nachholbare -Klagevoraussetzung (OVG Schleswig, Urt. v. 16.01.1992, 3 L 197/91, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.1994 - 3 L 18/94

    Krankheit; Prüfung; Chancengleichheit; Lehrer; Befangenheit; Leistungsbeurteilung

    Auch gelegentliche erregte oder sonst emotional gefärbte Reaktionen des Lehrers lassen grundsätzlich noch keine Rückschlüsse auf seine Befangenheit zu (vgl. dazu Niehues, a. a. O., Rdnr. 400; Urteil des Senats vom 16.01.1992 - 3 L 197/91 -).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 3751/05

    Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit,

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Januar 1992 - 3 L 197/91 -, IÖD 1992, 3; OVG NRW, Urteil vom 11. Februar 1998 - 12 A 6360/95 -, juris (Rn. 19).
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